Je nach Qualifikation werden Sie in eine der neun Entgeltgruppen des BAP/ DGB Tarifvertrages eingruppiert. Seit im November 2012 die jeweiligen Branchenzuschläge hinzugekommen sind, erhalten Sie diese zusätzlich. Wie hoch diese Zuschläge sind, richtet sich nach der Branche unseres Kundenunternehmens. Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsort oder Verpflegungsmehraufwendungen können gesondert vereinbart werden.
Unsere FAQ's
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Ist der Arbeitsvertrag unbefristet ?
Ja! Ca. 98% unserer Mitarbeiter haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Was ist, wenn mich das Kundenunternehmen übernehmen möchte?
Tritt dieser Fall ein, wird das Arbeitsverhältnis bei uns beendet (durch einen Aufhebungsvertrag oder Ihre Kündigung), sobald Sie Ihren neuen Arbeitsvertrag von unserem Kundenunternehmen erhalten haben. Diese Regelung haben wir vorab mit unseren Kunden abgesprochen.
Was passiert, wenn das Kundenunternehmen keine Arbeit mehr hat?
Da Sie bei uns generell in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Sie auch weiterhin Ihren Tariflohn. Gleichzeitig werden Sie bei neuen Kundenunternehmen vorgeschlagen. Dabei berücksichtigen wir maßgeblich Ihre Qualifikation, Ihren Wohnort und Ihre Mobilität.
Wie kann ich Urlaub beantragen?
Prinzipiell beantragen Sie den Urlaub zunächst bei uns. Hat das Kundenunternehmen Ihren Urlaubsplänen zugestimmt, unterschreiben Sie bei uns Ihren Antrag auf Urlaub oder Freizeitausgleich.
Bietet Personal 4U auch Stellen über direkte Personalvermittlung an?
Ja! Manche Kundenunternehmen möchten, bei erfolgreicher Vermittlung, die neuen Arbeitskräfte sofort fest einstellen. Andere Kunden möchten vorgeschlagene Mitarbeiter erst nach einer gewissen Einarbeitungszeit fest anstellen.
Was passiert, wenn mir meine Arbeit nicht mehr Gefällt ?
Unsere Aufträge sind überwiegend zur Übernahme angelegt. Bekommen wir von Ihnen das Signal, dass Sie bei Ihrer jetzigen Arbeit unzufrieden sind, werden wir aktiv. Wir fangen erneut an, eine geeignete Arbeit für Sie zu suchen.
Bin ich dazu verpflichtet, jeden Arbeitsauftrag auszuführen, der mir aufgetragen wird?
Nein! Sie sind bei unseren Kundenunternehmen nur für einen spezifischen Aufgabenbereich tätig. Das Tätigkeitsfeld wird uns vor Ihrer Arbeitsaufnahme vom Kundenunternehmen mitgeteilt. Beispiel: Sie haben Ihre Arbeit als Schweißer aufgenommen und sollen plötzlich auch Elektroarbeiten durchführen – Ist dies der Fall, müssen Sie uns darüber in Kenntnis setzen.
Muss ich mir meine Arbeitskleidung selbst kaufen?
Nein! Alles, was Sie an Arbeitskleidung und Arbeitsschutzausrüstung benötigen, erhalten Sie von uns kostenfrei. In Absprache mit unseren Kundenunternehmen erhalten Sie weitere arbeitsrelevante Utensilien auch direkt vom Kunden vor Ort – ebenfalls für Sie kostenfrei.
Was ist ein Arbeitszeitkonto?
Gemäß unserem Tarifvertrag müssen Ihnen monatlich mindestens 151,67 Stunden bezahlt werden. Da Sie in der Regel mehr als 151,67 Stunden arbeiten, gehen diese „PLUS- Stunden“ auf ein Arbeitszeitkonto (AZK). Die „PLUS-Stunden“ können Sie als Freizeit abgelten oder sich ausbezahlen lassen.
Was sind Branchenzuschläge und woher weiß ich, ob mir welche zustehen?
Seit dem 01.11.2012 müssen in der Zeitarbeit branchenspezifische Zuschläge bezahlt werden. Diese wurden im Detail zwischen dem BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.) und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB’s verhandelt. Maßgeblich für die Bezahlung von Branchenzuschlägen ist, ob der Betrieb, in welchem Sie tätig sind, tarifgebunden ist und in welchem Branchenbereich er ist. Details dazu finden Sie auf unserer Homepage unter „NEWS“.
Sind Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit festgelegt?
Ja, diese sind im Tarifvertrag wie folgt geregelt:
Nachtschicht = 25 % Zuschlag
Sonntagsarbeit = 50 % Zuschlag
Feiertagsarbeit = 100 % Zuschlag